Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A) Allgemeines
A1) Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, falls nicht andere Rechtsvorschriften zwingend etwas anderes Vorschreiben (z.B. KSchG).
A2) Eigene Bedingungen von Geschäftspartnern sind nur dann gültig, wenn diese von uns schriftlich angenommen wurden.
A3) Ergänzungen und Nebenabsprachen sind nur dann gültig, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen und bestätigt wurden. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.
B) Lieferung
B1) Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung frei Haus. Wobei die Zufahrt mittels 4-Achs LKW gegeben sein muss. In jedem Fall hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Ware fachgerecht und unverzüglich abgeladen wird. Unsere Leistung gilt, unabhängig vom Zeitpunkt des Einbaus der Produkte, nach erfolgter Lieferung als erfüllt.
B2) Wir sind berechtigt Teillieferungen durchzuführen und zu verrechnen.
B3) Vereinbarte Lieferfristen sind nur insofern verbindlich, als auch wir von unseren Lieferanten rechtzeitig beliefert wurden.
B4) von uns nicht beeinflussbare Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, usw. befreien uns für die Dauer des Ereignisses von der Lieferpflicht.
B5) Im Falle unseres Leistungsverzuges sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
B6) Schäden sind sofort nach Empfang der Ware schriftlich zu melden.
C) Produkthaftung und Gewährleistung
C1) Für von uns verschuldete Schäden sowie für die von uns zu vertretenden Schäden im Rahmen der Produkthaftung haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
C2) Wir haften nicht für Schäden auf Grund von falscher Lagerung, Bedienung oder Einbau. Uns treffen auch keine Aufklärungspflichten betreffende Einbau, Lagerung, Wartung oder sonstiger Handhabung der gelieferten Ware.
C3) Für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes leisten wir nur für von uns gelieferter und montierter Ware Gewähr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die sofortige schriftliche Mitteilung nach Auftreten eines Mangels ist Voraussetzung für die Durchführung von Garantie- und Gewährleistung. Eine Verlängerung der Gewährleistung tritt wegen einer Mengelbehebung nicht ein. Für die Kosten einer vom Kunden selbst oder durch Dritte durchgeführte Mengelbehebung leisten wir keinen Ersatz. Bei unsachgemäßer Montage und/oder Instandhaltung durch den Käufer oder dessen Beauftragten erlischt die Gewährleistung. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen die auf Vorsatz, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Behandlung zurückzuführen sind sind aus der Gewährleistung ausgenommen. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
D) Zahlung
D1) Ausgestellte Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug von Skonto fällig.
D2) Ein Zurückbehaltungsrecht unserer Kunden wird ausgeschlossen.
D3) Wir sind berechtigt von unserem Kunden vom Fälligkeitstag an Zinsen in der Höhe von 10% p.a. zu verrechnen. Für den Falle des Zahlungsverzuges ist der Schuldner verpflichtet sämtliche gerichtliche und außergerichtliche Kosten welche durch die Eintreibung der Forderung entstehen zu ersetzen. Dies gilt auch für anfallende Inkassokosten.
E) Eigentumsvorbehalt
E1) Die Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er sämtliche mit der Lieferung in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten uns gegenüber beglichen hat.
E2) Falls unser Kunde Wiederverkäufer ist, darf er die von uns gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist des Weiteren Verpflichtet seinen Kunden unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.
F) Urheberrecht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
F1) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Dies gilt sinngemäß auch für alle gelieferten Produkte.
F2) Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in Edelsgrub 48; A-8302 Nestelbach.
F3) Der Gerichtsstand ist Graz.
G) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht.